Ausfallhonorar
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können,
bitten wir um rechtzeitige Absage mindestens 48 Stunden zuvor. Bei nicht abgesagten Terminen
behalten wir uns vor, ein Ausfallshonorar in Hohe von 50 EUR in Rechnung zu stellen, da ein
verpasster Termin zu Aufwänden führt, die anderweitig nicht gedeckt werden können.